Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe versichert kleine und mittelständische Gewerbebetriebe, Selbständige und Freiberufler.
Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe den Ihnen dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.
Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe erstattet Ihnen auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, z. B. für die Einrichtung eines Notbetriebes.
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe sind abgedeckt: Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen Ihres Betriebs durch:
Feuer, d. h. Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion |
Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub |
Leitungswasser |
Sturm und Hagel |
weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen |
Nicht versichert bei der Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und Vorsatz des Versicherungsnehmers. Ferner sind u. a. nicht versichert:
im Baustein Feuerversicherung: Nutzwärmeschäden, Sengschäden |
im Baustein Leitungswasserversicherung: Plansch- oder Reinigungswasser, Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen, Schwamm |
im Baustein Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen |
im Baustein Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut |
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist möglich.
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe werden der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (= Haftzeit).
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe ist die Mitversicherung von Zulieferer-Rückwirkungsschäden möglich.