Alle gewerblichen Unternehmen und Industrieunternehmen sollten sich vor Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens entstehen, schützen.
Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, ersetzt Ihnen die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.
Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet Ihnen auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Einrichtung eines Notbetriebes.
Wie mit Ihnen vereinbart, versichert die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebsunterbrechungsschäden Ihres Betriebes, die durch Folgendes eintreten:
innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung |
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall |
Sprinkler-Leckage |
Leitungswasser |
Sturm |
Hagel |
Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch/Raub |
Überschwemmung |
Erdbeben |
Erdsenkung, Erdrutsch |
Schneedruck, Lawinen |
Vulkanausbruch |
Bei der EC-Betriebsunterbrechungsversicherung sind Unterbrechungsschäden durch Krieg, Kernenergie, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nicht versichert. Ferner sind u. a. nicht versichert: Unterbrechungsschäden infolge von Sachschäden an Montageobjekten und Montageausrüstungen, Bauleistungen und Bauausrüstungen, Verglasungen, Transportgütern und zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
Grobes Ermittlungsschema der Versicherungssumme bei einer Haftzeit von zwölf Monaten:
Netto Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres abzüglich des Materialeinsatzes sowie umsatzabhängige Aufwendungen.
Bei Bedarf kann eine Klausel vereinbart werden, durch die zusätzlich über die ermittelte Versicherungssumme hinaus eine Nachhaftung von bis zu 30 Prozent erfolgt.
Im Schadensfall erstattet Ihnen die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes angefallenen fixen Kosten.
Zusätzlich übernehmen wir die sogenannten Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Errichtung eines Notbetriebes.