
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Lohnsteuerhilfevereine schützt vor Schäden, die durch Fehler bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Vermögen anderer entstehen. Sie gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc.
Da es bei den Vermögensschäden oft um große Summen geht, die die Existenz des persönlich haftenden Freiberuflers bzw. Selbständigen bedrohen können, ist der Abschluss einer derartigen Versicherung in jedem Fall sinnvoll.
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht |
Wir wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und übernehmen dazu auch die Kosten eines Rechtsstreits |
Wir leisten Schadensersatz bei berechtigten Forderungen |