
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit als Zahnarzt Ihren Patienten gegenüber.
Im Rahmen und Umfang der Berufshaftpflicht für Zahnärzte erfolgt die Prüfung der Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Für Sie als Zahnarzt ist es von besonderer Bedeutung, im Falle eines Personenschadens (Vorwurf eines Behandlungsfehlers oder fahrlässiger Tötung) in einem Strafverfahren schon richtungsweisende Unterstützung zu erhalten. Deshalb bieten wir Ihnen im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz bei Strafverfahren, die einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zur Folge haben können.