Versichert ist - nach Umfang des Vertrages - die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten beruflichen Tätigkeit.
Versicherungsschutz besteht für Sie als Zahnarzt sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlverhalten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen.
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte dem Geschädigten den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Die Regeldeckungssummen betragen zur Zeit 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Darüber hinausgehende Deckungssummen richten sich nach Ihrem speziellen Berufsrisiko als Zahnarzt.
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt für Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland. Sofern durch diese Tätigkeit auch Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür Versicherungsschutz weltweit. Auf Antrag kann die Deckung auch auf berufliche Tätigkeiten im Ausland ausgedehnt werden.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflichtversicherung gibt es noch berufsspezifische nicht versicherte
Risiken.
Ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Nutzung von Apparaten oder Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind |
Kosmetische Eingriffe/Operationen, die nicht medizinisch indiziert sind |
Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) |
Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind |