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Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte

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Was ist bei der Berufshaftpflicht für Zahnärzte versichert?

Versichert ist - nach Umfang des Vertrages - die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten beruflichen Tätigkeit.

Wen schützt die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Versicherungsschutz besteht für Sie als Zahnarzt sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlverhalten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen.

Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Bis zu welcher Höhe leistet die Berufshaftpflichtversicherung?

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte dem Geschädigten den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssummen?

Die Regeldeckungssummen betragen zur Zeit 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Darüber hinausgehende Deckungssummen richten sich nach Ihrem speziellen Berufsrisiko als Zahnarzt.

Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt für Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland. Sofern durch diese Tätigkeit auch Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür Versicherungsschutz weltweit. Auf Antrag kann die Deckung auch auf berufliche Tätigkeiten im Ausland ausgedehnt werden.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflichtversicherung gibt es noch berufsspezifische nicht versicherte Risiken.

Ausgeschlossen sind zum Beispiel:

Nutzung von Apparaten oder Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind
Kosmetische Eingriffe/Operationen, die nicht medizinisch indiziert sind
Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
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