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Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater

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Bild: Steuerberater im Kundengespräch

Als Steuerberater sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für die Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Die Gothaer stellt diesen Versicherungsschutz zur Verfügung.




Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc.

Leistungen der Berufshaftpflicht für Steuerberater im Schadensfall

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
Wir wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und übernehmen dazu auch die Kosten eines Rechtsstreits
Wir leisten Schadensersatz bei berechtigten Forderungen

Welche Besonderheiten gibt es?

Die Versicherung von gemischten Sozietäten, in denen sich Träger verschiedener Berufe zusammenschließen, erfordert besonderes Know-how. Hier gilt es, Unterschiede gesetzlicher und berufsrechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen und in einen einheitlichen Versicherungsschutz münden zu lassen, der der gesamtschuldnerischen Haftung der Sozien gerecht wird. Als professioneller Vermögensschaden-Versicherer besitzt die Gothaer dieses Spezialwissen einschließlich der nötigen Erfahrung.

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