logoprintversion sloganprintversion

Vermögensschadenhaftpflicht: Insolvenzrisiken

» Übersicht
» Details
» Beratung

Vermögensschadenhaftpflicht: Insolvenzrisiken

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Insolvenzrisiken schützt vor Schäden, die durch Fehler bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Vermögen anderer entstehen. Sie gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc.


Da es bei den Vermögensschäden oft um große Summen geht, die die Existenz des persönlich haftenden Freiberuflers bzw. Selbständigen bedrohen können, ist der Abschluss einer derartigen Versicherung in jedem Fall sinnvoll.

Leistungen im Schadensfall

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
Wir wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und übernehmen dazu auch die Kosten eines Rechtsstreits
Wir leisten Schadensersatz bei berechtigten Forderungen
GeschäftskundenVersicherungen von A bis ZBerufshaftpflicht-Versicherungen > Insolvenzrisiken
Persönlich beraten lassen

Finden Sie Ihren
Gothaer Experten vor Ort:


Online-Kundenservice
Was tun im Schadensfall?