
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit als selbständig Tätige(r) im Gesundheitswesen (zum Beispiel Psychologe, Heilpraktiker, Krankengymnast) Ihren Patienten gegenüber.
Im Rahmen und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt die Prüfung der Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Für Sie als Tätige(r) im Gesundheitswesen ist es von besonderer Bedeutung, im Falle eines Personenschadens (Vorwurf eines Therapiefehlers oder fahrlässiger Tötung) einen umfassenden Versicherungsschutz zu haben. Bei der Wahl zur Höhe der Deckungssumme entsprechend Ihrem Berufsrisiko beraten wir Sie gerne.