
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung
Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Als
Architekt, Bauingenieur oder beratender Ingenieur befassen Sie
sich entsprechend Ihrem Berufsbild mit den vielfältigsten
Tätigkeiten.
Sie müssen sich dabei auch das Fehlverhalten
Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dabei können
nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch
existenzbedrohend sein.
Im Rahmen und Umfang des Berufshaftpflichtversicherungsvertrages
prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften, |
ersetzen wir den Schaden, |
wehren wir unberechtigt erhobene Ansprüche ab, |
übernehmen wir die Kosten des Rechtsstreits, ggfs. auch eines Strafverfahrens. |
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure bietet auf
Grundlage ihrer besonderen Bedingungen und
Risikobeschreibungen umfassenden
Versicherungsschutz. Dabei sind auch Ihrem Berufsrisiko
entsprechende Deckungssummen zu berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen
beraten wir Sie gerne.