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Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure

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Bild: Zeichnender Architekt

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Als Architekt, Bauingenieur oder beratender Ingenieur befassen Sie sich entsprechend Ihrem Berufsbild mit den vielfältigsten Tätigkeiten.



Sie müssen sich dabei auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenzbedrohend sein.

Leistungsumfang der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure

Im Rahmen und Umfang des Berufshaftpflichtversicherungsvertrages

prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften,
ersetzen wir den Schaden,
wehren wir unberechtigt erhobene Ansprüche ab,
übernehmen wir die Kosten des Rechtsstreits, ggfs. auch eines Strafverfahrens.

Was für Besonderheiten gibt es?

Die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure bietet auf Grundlage ihrer besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei sind auch Ihrem Berufsrisiko entsprechende Deckungssummen zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne.

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