
Für Sie als Arzt können Haftpflichtschäden existenzgefährdend sein. So haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit als Arzt Ihren Patienten gegenüber.
Im Rahmen und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt die Prüfung der Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Für Sie als Arzt ist es von besonderer Bedeutung, im Falle eines Personenschadens (Vorwurf eines Behandlungsfehlers oder fahrlässiger Tötung) in einem Strafverfahren schon richtungsweisende Unterstützung zu erhalten. Deshalb bieten wir Ihnen im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz bei Strafverfahren, die einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zur Folge
haben können.