
Geringfügig Beschäftigte haben im Regelfall aufgrund ihres geringen Einkommens nicht die Möglichkeit, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben Minijobber nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche.
Die Gothaer hat deshalb eine exklusive Kooperationsvereinbarung mit dem Partner minijobrente abgeschlossen, so dass die von der "Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e.V.-minijobrente" entwickelten Konzepte zur betrieblichen Altersversorgung für Minijobber ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Beschäftigten genutzt werden können.
Der Arbeitnehmer "investiert" lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Der Arbeitgeber zahlt für die Mehrarbeit einen steuer- und sozialabgabenfreien Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge bei der Gothaer. Dafür können Rahmenvereinbarungen genutzt werden, die es dem Minijobber ermöglichen, besondere Konditionen in Anspruch zu nehmen.
Der Versorgungsanspruch ist sofort vertraglich unverfallbar. Bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis behält der Minijobber die erworbene Versorgungsanwartschaft in jedem Fall. |
Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und wird nicht auf Hartz IV angerechnet. |
Bei Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag fortgeführt werden |
Die erhöhte Arbeitskapazität des Minijobbers steigert die Produktivität. |
Die Vergütung der erhöhten Arbeitszeit erfolgt durch den Beitrag zur minijobrente und ist frei von Sozialabgaben und Steuern. |
Der Beitrag zur minijobrente ist als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar. |
Die minijobrente wendet sich in erster Linie an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Es handelt sich um ein unbefristetes und auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis. |
Der Minijobber ist an einer Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit interessiert, um sich dadurch eine Altersversorgung aufzubauen. |
Der Arbeitgeber ist an einer Erhöhung der Arbeitskapazität interessiert, um die Produktivität seines Mitarbeiters zu steigern. |
Grundsätzlich lässt sich folgende Differenzierung treffen: Bei Minijobbern im 1. Beschäftigungsverhältnis ist die Direktversicherung der geeignete Durchführungsweg, bei Minijobbern im 2. Beschäftigungsverhältnis die rückgedeckte Unterstützungskasse.
Hier haben Sie die Möglichkeit der
Kontaktaufnahme zur minijobrente
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