Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung kann nur aus Anlass eines Dienstverhältnisses eingerichtet werden. |
Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (versicherte Person) abgeschlossen. |
Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber; entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttogehaltes in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung). |
Die Gothaer erhält die Beiträge vom Arbeitgeber und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den Arbeitnehmer. |
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr. |
(Teil-) Kapitalauszahlungen von bis zu 30 oder 100 Prozent sind möglich. |
Die Gothaer Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Hartz-IV-Sicherheit). |
Sollten Sie arbeitslos werden oder in die Elternzeit gehen, kann die Versicherung privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. |
Bei Ausscheiden aus dem Betrieb können Sie die Direktversicherung mitnehmen. Der neue Arbeitgeber kann die Direktversicherung übernehmen. |
Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenabsicherung kann zusätzlich vereinbart werden. |
Zum Renteneintritt haben Sie die Wahl: Altersrente oder Kapitalzahlung. Sogar eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. |
Die steuerlichen Vorteile der Direktversicherung für Arbeitnehmer wurden 2005 neu geregelt:
Sie können jährlich Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2013 = 2.784 Euro) steuerfrei für die Entgeltumwandlung nutzen. Zusätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen. |
Das steuerliche Fördervolumen wird weiterhin pro Jahr um einen Festbetrag von 1.800 Euro erweitert, der sozialversicherungspflichtig ist. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG nicht für einen schon vor 2005 bestehenden Direktversicherungsvertrag angewandt wird. |
Auf die Steuerfreiheit der Beiträge während der Berufstätigkeit folgt die Besteuerung der Leistungen in der Rentenphase (so genannte nachgelagerte Besteuerung). |
Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den steuerlichen Freibetrag durch eine flexible Zuzahlung von mindestens 500 Euro voll zu nutzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Beitragsfreiheit beziehungsweise die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Die Qualität der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch die Höchstbewertungen von unabhängigen Rating-Unternehmen bestätigt.
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Nettoaufwand bei Entgeltumwandlung von 100 Euro monatlich Arbeitnehmer, ledig, 35 Jahre, Bruttoeinkommen 30.000 Euro |
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| Monatlicher Beitrag zur Renten-Direktversicherung | 100 Euro |
| Monatliche Steuerersparnis* | 28,53 Euro |
| Monatliche Ersparnis Sozialversicherung** | 20,73 Euro |
| Der Arbeitnehmer zahlt netto | 50,74 Euro |
*Werte für 2012, Steuerersparnis inkl. Kirchensteuer.
**angenommen: Krankenversicherungssatz 7,3 Prozent (+ 0,9 Prozent) und Pflegeversicherungssatz 0,975 Prozent (zzgl. 0,25 Prozent Zuschlag für Kinderlose).
| Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält eine firmenfinanzierte Direktversicherung mit einem Beitrag von 1.200 Euro pro Jahr. | |
| Beitrag zur firmenfinanzierten Direktversicherung: | 1.200 Euro |
| Steuerersparnis (Gesamtertragssteuersatz: 29,83 Prozent)* | 357,96 Euro |
| Gesamtaufwand: | 842,04 Euro |
* Der Gesamtertragssteuersatz errechnet sich aus einem Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent bei einem Hebesatz von 400 Prozent.
Die Gothaer Direktversicherung wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Wenn Sie sich als Arbeitnehmer zur Direktversicherung informieren möchten, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber (zum Beispiel Personalabteilung) oder an unseren Ansprechpartner in Ihrer Nähe . Er steht auch gerne für Fragen Ihres Arbeitgebers zur Verfügung und erstellt ein kostenloses Angebot für Ihr Unternehmen.