Die Nebenkostenabrechnung in einer
vermieteten Eigentumswohnung muss bestimmten Formen genügen. So
reicht es nicht aus, wenn der Vermieter einfach seine so genannte
Wohngeldabrechnung an den Mieter weiter gibt, teilt der Deutsche
Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts
München mit (Az.: 411 C 8539/01). Diese Abrechnung der Hausverwaltung
mit dem Eigentümer sei keine wirksame Nebenkostenabrechnung für
Mieter, denn darin tauchten auch Positionen wie Verwaltungskosten und
Instandhaltungskosten oder -rücklagen auf. Diese Kosten aber müsse
ein Mieter - im Gegensatz zum Wohnungseigentümer - nie
zahlen.
Neben diesem Hauptfehler bei Nebenkostenabrechnungen in
Eigentumswohnungen müssen Mieter auch immer auf den korrekten
Verteilerschlüssel achten. Während die Kosten für Wohnungseigentümer
häufig nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen abgerechnet werden,
kommt es für den Mieter allein auf den im Mietvertrag festgelegten
Verteilerschlüssel an, so der Mieterbund.
Quelle: dpa/gms