
Seit dem 1. Januar 2009 haben Mieter und Käufer der meisten Wohngebäude das Recht, sich einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Dies regelt die Energiesparverordnung 2007.
Dadurch soll der Energieverbrauch eines Gebäudes für Mieter und Käufer transparent und übersichtlich dargestellt werden. In der Folge erhofft man sich Wert- und Mietsteigerungen für verbrauchsarme Gebäude. Im Umkehrschluss sollen die drohenden Wertverluste Modernisierungsdruck auf die Besitzer verbrauchsintensiver Häuser ausüben.
Bis Oktober 2008 gab es meist zwei Möglichkeiten zur Ermittlung des im Energieausweis eingetragenen Energieverbrauchs. Bei der verbrauchsorientierten Berechnung diente der erfasste Energieverbrauch als Grundlage. Der im Ausweis eingetragene Bedarf errechnete sich aus den Kosten für Heizenergie und Warmwasser von mindestens drei vorangegangenen Heizperioden.
Bei der seit Oktober 2008 für viele Gebäude vorgeschriebenen bedarfsorientierten Berechnung werden die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen, wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers, berücksichtigt.
Während sich die verbrauchsorientierte Berechnung in der Regel anhand vorhandener Dokumente erstellen ließ, können bei der bedarfsorientierten Variante kostenintensive Ortstermine notwendig werden.
Wer aktuell über energiesparende Maßnahmen nachdenkt, sollte diese so planen, dass sie bei der Erstellung des Energieausweises zum Tragen kommen. Dann eignet sich in der Regel die bedarfsorientierte Variante besonders gut.
Gerade bei Altbauten rechnen sich Investitionen zur Minderung des Energieverbrauchs zweifach: Ab der nächsten Energiekostenrechnung machen sich Einsparungen bei den ständig steigenden Heizkosten bemerkbar. Darüber hinaus wirken sich energiesparende Maßnahmen direkt wertsteigernd auf dem Immobilienpreis aus.
Quelle: Das Muster des Energieausweises wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS / dena) zur Verfügung gestellt. Die Download-Version entspricht dem Stand vom 27. Juni 2007. In dieser Fassung wurde sie im Kabinett beschlossen.