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Verhalten im Schadensfall

Was tun im Falle eines Falles

Ruhe bewahren!


Natürlich hoffen wir, dass Sie diese Hinweise nie benötigen werden. Dennoch sind viele Menschen im Brandfall, bei Wasserschäden, bei einem Einbruch oder Diebstahl überfordert. Hier zeigen wir kurz auf, wie Sie vorbereitet sind, was Sie im Schadensfall beachten sollten und wie sie am besten vorgehen.

Tipp:

Legen Sie in einer ruhigen Stunde eine Liste mit wichtigen Telefonnummern, ein Wertsachenverzeichnis und einen Fahrradpass an. Die fertigen Dokumente können Sie kopieren. Das Original lassen Sie Zuhause an einem sicheren Ort, Kopien können Sie bei sich tragen oder in einem verschlossenen Umschlag vertrauenswürdigen Verwandten oder Freunden zur Aufbewahrung geben. Notieren Sie in keiner Liste Konto-Geheimnummern oder ähnliches!

Feuer

1. Warnen und Hilfe rufen: Verbreiten Sie keine Panik! Informieren Sie alle in der Nähe befindlichen Personen mit möglichst ruhiger Stimme, damit diese nicht vom Feuer überrascht werden können. Außerdem ist gemeinsam möglicherweise eine erste Brandbekämpfung möglich.
 
2. Feuerwehr benachrichtigen: Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr.
 
3. Schaden begrenzen: Versuchen Sie, wenn möglich, den Schaden zu begrenzen. Kleinere Feuer können oft durch beherzten Einsatz eines Feuerlöschers oder einiger Eimer Wasser erstickt werden. Achten Sie darauf, dass das Feuer Ihnen nicht den Fluchtweg abschneiden kann.
 
4. Gefahrenzone räumen: Sofern eine Brandbekämpfung nicht möglich ist, sollten Sie sich und andere Personen aus der Gefahrenzone bringen, damit die Feuerwehr ungehindert arbeiten kann.
 
5. Beistand leisten: Kümmern Sie sich um Verletzte oder unter Schock stehende Personen. Auch wenn Sie kein ausgebildeter Ersthelfer sind, ist Ihr Beistand wichtig.
 
6. Fragen der Feuerwehr beantworten: Möglicherweise benötigt die Feuerwehr Angaben, ob weitere Personen gefährdet sind und wo sich diese aufhalten könnten.
 

Einbruch/Diebstahl:

Melden Sie einen Einbruch oder Diebstahl sofort der Polizei.
 
Achten Sie darauf, dass Sie am Tatort nichts verändern, was der Spurensicherung Aufschluss über die Täter geben könnte (Fingerabdrücke und Fußspuren).
 
Lassen Sie gestohlene EC- und Kreditkarten, Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren. Die Kreditinstitute haben für einen solchen Fall meist ein 24-Stunden-Kundentelefon.
 
Teilen Sie der Polizei Daten wie Hersteller, Marke und Individualnummer nach ihrem Wertsachenverzeichnis bzw. Fahrradpass mit.
 

Leitungswasserschaden:

Schaden begrenzen: Hauptwasserhähne sperren - am besten informieren Sie sich frühzeitig, wo die Sperrhähne im Keller, bzw. in Ihrer Wohnung installiert sind.
 
Wenn sehr große Mengen Wasser ausgetreten sind, informieren Sie die Feuerwehr
 
Informieren Sie den Hausmeister, Vermieter und die Bewohner der Etagen unter Ihnen.
 
Wasser beseitigen: Meist wird der Schaden größer, je länger das Wasser steht. Daher rasch beseitigen. Dabei ist oft stundenlanges Schöpfen oder Wischen erforderlich - holen Sie sich Hilfe.
 
Vorbeugung: Lassen Sie zugefrorene oder beschädigte Wasserrohre, Strom- bzw. Gasanschlüsse und Heizkörper nur von einem Handwerker reparieren.
 

Sturm, Überschwemmung, sonstige Naturkatastrophen

Gefahrenzone verlassen: Suchen Sie möglichst geschützte Teile des Gebäudes auf
 
Gefährdete Personen sichern: Sofern Sie davon Kenntnis haben, dass sich andere Personen an weniger sicheren Orten aufhalten, bitten Sie diese an einen sicheren Platz.
 
Nicht in Gefahr begeben: Kümmern Sie sich nicht um materielle Schäden, wenn Sie sich dazu in Gefahr begeben müssen.
 

Nach dem ersten Schrecken: Versicherung informieren

Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche.
 
Gothaer-Versicherte wenden sich am besten telefonisch, schriftlich oder per Fax an Ihren Ansprechpartner vor Ort. Handelt es sich um einen komplizierten Schaden, steht Ihnen Ihr Gothaer Experte gerne mit Rat und Tat zur Seite.
 
Bei der Gothaer haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Online- Schadensmeldung zu machen.
 
Ihre Versicherung benötigt Informationen bezüglich Schadenshöhe und -ursache, möglichst mit Belegen (z.B. Fotos, Gutachten).
 
Melden Sie Ihrer Versicherung bitte unverzüglich schriftlich, wenn der Verbleib gestohlener oder anderweitig abhanden gekommener Sachen ermittelt wurde.
 
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