Jeder kann, oft von heute auf morgen, zum Pflegefall werden. Bereits heute gibt es in Deutschland mehr als 2,25 Millionen pflegebedürftige Menschen - Tendenz steigend. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sichert nur die Grundversorgung ab. Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen aber in der Regel den Pflegekassenanteil.
Private Vorsorge ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar. Aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird die Anzahl der Pflegefälle und damit die Pflegekosten weiter ansteigen. Die Pflegepflichtversicherung kann die Finanzierung der anfallenden Pflegekosten nicht mehr alleine tragen. Als Konsequenz versuchen Sozialämter zunehmend auf das Vermögen der nahen Angehörigen zuzugreifen.
Deshalb sollten Sie Ihren gesetzlichen Schutz durch eine private Pflegetagegeldversicherung individuell ergänzen - damit Sie auch im Pflegefall finanziell abgesichert sind. Ein Pflegetagegeld kann ebenfalls sinnvoll für die Eltern oder andere nahe Angehörige abgeschlossen werden, damit diese im möglichen Pflegefall eine optimale Versorgung erhalten.
| Häusliche Pflege mit Pflegestufe II | |
| Gesamtkosten* | 1.985 Euro/Monat |
| Leistungen der PPV | 980 Euro/Monat |
| Versorgungslücke (privater Eigenanteil) | 1.005 Euro/Monat |
| Vollstationäre Pflege mit Pflegestufe III | |
| Gesamtkosten* | 2.750 Euro/Monat |
| Leistungen der PPV | 1.470 Euro/Monat |
| Versorgungslücke (privater Eigenanteil) | 1.280 Euro/Monat |
* durchschnittliche Pflegekosten
Das bedeutet für den privaten Eigenanteil bei vier Jahren häuslicher Pflege in Pflegestufe II und drei Jahren stationärer Pflege in Pflegestufe III:
1.005 Euro/Monat x 12 x 4 Jahre = 48.240 Euro
und 1.280 Euro/Monat x 12 x 3 Jahre = 46.080 Euro
= 94.320 Euro Eigenanteil während einer Dauer von sieben Jahren Pflegebedürftigkeit
Im Pflegefall können Sie bis zu 75 Euro pro Tag bzw. 2.250 Euro im Monat über die Gothaer erhalten. Damit können Sie die anfallende Versorgungslücke und weitere Kosten sicher finanzieren.
| Gothaer PTG: | Gothaer PT2: | Gothaer PT3: |
| 35 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung ab Pflegestufe I | 70 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung ab Pflegestufe II | 100 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung ab Pflegestufe III |
| 70 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung ab Pflegestufe II | 100 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung ab Pflegestufe III | Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegestufe III |
| 100 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung ab Pflegestufe III | Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegestufe II | |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegestufe II |
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100 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz unter Anrechnung der GKV-Leistungen (Regelversorgung) |
Je nach Vorsorge 70 - 80 Prozent für Zahnersatz, Inlays und Implantate sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Honorare enthält. Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der GKV-Leistungen |