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Der Gothaer Erinnerungsservice: Nutzungsbedingungen

"Versicherung gegen Vergesslichkeit"

Sehr geehrte Nutzer,

die "Versicherung gegen Vergesslichkeit" ist keine Versicherung im herkömmlichen Sinne. Die Leistung dieses kostenfreien Angebots besteht ausschließlich im Versand der von Ihnen im Voraus eingestellten Erinnerungs-Mail.

Da unterschiedliche Fehler, z. B. Fehlbedienung, mangelnde Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse oder Serverausfall den rechtzeitigen Erhalt der Erinnerungs-Mail verhindern können, sollten Sie bei wichtigen Terminen eine weitere Erinnerungshilfe (Terminkalender etc.) benutzen.

Die Gothaer übernimmt weder Haftung für die Zustellung der E-Mail noch für mögliche aus der Nichtzustellung resultierende Folgen. Des Weiteren sind zufällige Schäden und höhere Gewalt ausgeschlossen.

Der Erinnerungsservice darf nicht zur Planung oder Durchführung illegaler oder sittenwidriger Taten genutzt werden.

Der Nutzer willigt ein, dass diese E-Mails Werbeinformationen enthalten können.

Die Gothaer behält sich das Recht vor, den Dienst jederzeit vollständig einzustellen.

Infomagazin > "Versicherung gegen Vergesslichkeit"
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