logoprintversion sloganprintversion

Seit 2004 gilt der EU-Heimtierausweis

Mit Hund und Katze nach Großbritannien und Irland

Seit 01.10. 2004 ist der EU-Heimtierausweis das verbindliche Einreisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Trotzdem gelten weiterhin die bisherigen, äußerst strengen Anforderungen. Beginnen Sie rechtzeitig (mind. 7 Monate vor Antritt der Fahrt) mit den Vorbereitungen zur Einreise mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze. Bei Verstoß drohen erhebliche Kosten und Quarantänisierung des Tieres!

Vorbereitungsschritte zur Einreise

1.) Kennzeichnungspflicht

In den EU-Heimtierausweis sind Angaben zum Tierbesitzer einzutragen.


Mit einem Mikrochip wird das Tier vom Tierarzt markiert. Die Lesbarkeit ist zu prüfen und die Kennnummer in den EU-Heimtierausweis einzutragen.

Wenn der Chip nicht der ISO-Norm entspricht (11784 oder 11785), muss der Tierhalter ein Lesegerät besitzen.

2.) Tollwutimpfung

Nachdem (!) der Mikrochip eingepflanzt worden ist, wird das Tier gegen Tollwut geimpft.

Das Tier soll zum Zeitpunkt der Tollwutimpfung mindestens 3 Monate alt sein.

3.) Blutuntersuchung

30 Tage nachdem (!) das Tier geimpft worden ist, wird eine Blutprobe entnommen.
Über das Datum der Entnahme stellt der Tierarzt eine Bescheinigung aus (mit Angabe der Mikrochip-Nummer).

Das Blut wird in einem von der EU zugelassenen Labor untersucht. Das Ergebnis muss einwandfrei sein und bescheinigt werden (mit Angabe der Mikrochip-Nummer).

4.) Wartezeit

Nach einer Wartezeit von 6 Monaten wird von einem Amtstierarzt eine
Tollwutantikörperbescheinigung ausgestellt.

5.) Behandlung Ekto- und Endoparasiten

24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung des Tieres für dessen Beförderung nach
Großbritannien, wird das Tier vom Tierarzt gegen Bandwürmer und Zecken behandelt.

Gültigkeit des EU-Heimtierausweises

Der Ausweis muss korrekt ausgefüllt sein und die vorgeschriebenen Vorbereitungsmaßnahmen dokumentieren.

Der Ausweis muss am Tag der Ankunft in Großbritannien gültig sein! Die Gültigkeit beginnt 6 Kalendermonate (!) nach dem Tag, an dem die einwandfreie Blutprobe entnommen wurde - zum Beispiel: Wurde die Blutprobe am 6. Januar entnommen, darf das Tier ab dem 6. Juli einreisen.

Zugelassene Einreiserouten

via Schiff
- von Calais und Ostende nach Dover
- von Cherbourg, Caen, St. Malo und Le Havre nach Portsmouth
- von Cherbourg nach Poole
- von Roscoff nach Plymouth
via Kanaltunnel
- von Calais nach Folkestone
via Flugzeug
- von Frankfurt nach London-Heathrow

Im Falle einer Quarantäne

Wenn die genannten Bestimmungen nicht erfüllt werden, muss das Tier für 6 Monate in Quarantäne. Außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung (von Defra, SEERAD oder DARD) erforderlich.

Einreiseverbot für Kampfhunde

Dogo Argentinos, Fila Brazilieros, Japanese Tosas, Pitbull-Terrier dürfen nicht eingeführt werden.

Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Richtigkeit.
Stand: 12/2004
Mehr zur Tierversicherung

InfomagazinReise und ErholungGesetze und Versicherungsschutz > Einreise Tiere GB und Irland
Persönlich beraten lassen

Finden Sie Ihren
Gothaer Experten vor Ort:


Bedarfsanalyse
Gothaer Navigator
Online-Kundenservice
Was tun im Schadensfall?