| Kassenpatient = feste Leistungen mit festen Eigenanteilen | Privatpatient = mögliche Leistungen je nach gewähltem Tarif |
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im ambulanten Bereich - Behandlung durch Vertrags(zahn)ärzte, Eigenanteil zehn Euro je Quartal - Facharzt nur nach Überweisung durch Hausarzt ohne Eigenanteil (ohne Überweisung: zehn Euro Eigenanteil) - Arznei-, Verband- und Hilfsmittel: Zuzahlung von zehn Prozent des Preises (mindestens fünf und maximal zehn Euro) - Heilmittel: Eigenanteil je Leistung zehn Prozent und je Verordnung zehn Euro - keine Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen - keine Behandlung durch Heilpraktiker- Krankenfahrten nur nach Genehmigung, Eigenanteil zehn Prozentdes Preises (mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro) |
im ambulanten Bereich - freie Arztwahl - Facharzt, auch ohne Überweisung - Arznei-, Verband- , Heil- und Hilfsmittel ohne Eigenanteil - Brillen und Kontaktlinsen - Heilpraktikerbehandlung - Krankenfahrten ohne Eigenanteil |
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im stationären Bereich - Behandlung ausschließlich durch den diensthabenden Arzt (kein Chefarzt) - Mehrbettzimmer - Fahrtkosten nur nach Genehmigung, Eigenanteil zehn Prozent des Preises (mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro) - nächstgelegenes zugelassenes Krankenhaus (Wählt der Patient ein anderes Krankenhaus, so muss er die Mehrkosten tragen) - Zuzahlung: zehn Euro/Tag für bis zu 28 Tage im Jahr |
im stationären Bereich - freie Krankenhauswahl - Chefarztbehandlung - Ein- oder Zwei-Bettzimmer - Krankenfahrten ohne Eigenanteil - keine Zuzahlungen zu den Krankenhausaufenthalten |
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im zahnärztlichen Bereich Seit 1. Januar 2005 wurden bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz die befundbezogenen Festzuschüsse eingeführt. Das bedeutet: Die GKV beteiligt sich nicht mehr mit einem prozentbezogenen Anteil an den tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes, sondern zahlt abhängig vom Befund nur noch einen exakt festgesetzten Zuschuss. Dieser orientiert sich an der sogenannten Regelversorgung. Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es weiterhin den bekannten Bonus. Der Festzuschuss erhöht sich auf 60 Prozent der Regelversorgung bei regelmäßiger fünfjähriger Vorsorge beziehungsweise auf 65 Prozent der Regelversorgung bei regelmäßiger zehnjähriger Vorsorge. |
im zahnärztlichen Bereich - Zahnbehandlung - Zahnersatz zu den gewählten Sätzen inklusive der Material- und Laborkosten - Kieferorthopädie zu den gewählten Sätzen inklusive der Material- und Laborkosten |
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Verdienstausfall Das Krankengeld wird nach Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt und darf 90 Prozent des entsprechenden Nettogehaltes nicht übersteigen. Es wird für Kalendertage berechnet. Wegen derselben Krankheit wird es für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Versicherte haben auch Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen der Betreuung eines kranken Kindes der Arbeit fernbleiben und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann. Das Krankengeld wird um folgenden Versichertenanteil gekürzt: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflichtversicherung |
Verdienstausfall - kein Versicherungsschutz aus der Krankheitskosten-Versicherung heraus. Daher ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll: - Höhe bis zum Nettoverdienst frei wählbar - Beginn nach Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung, bzw. bei Selbständigen ab 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit - Keine Begrenzung auf 78 Wochen |
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Auslandsschutz - in den Ländern der EU und in Ländern mit denen die BRD Sozialversicherungsabkommen getroffen hat - kein Rücktransport Der Auslandskrankenschein wird nicht von jedem Arzt und in jedem Krankenhaus akzeptiert. |
Auslandsschutz - Europageltung - weltweiter Versicherungsschutz möglich - medizinisch notwendiger Rücktransport - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel |