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Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Wo liegen die Hauptunterschiede bei der Beitragskalkulation?

Die Beitragskalkulation bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge auf der Basis des Umlageverfahrens . Dies bedeutet, dass alle Beitragseinnahmen in einen "Topf" gegeben werden, aus dem sie direkt wieder als Leistungsausgaben entnommen - also umgelegt - werden. Durch dieses Verfahren wird kein Polster zum Ausgleich von steigenden Ausgaben gebildet. Steigende Ausgaben sind jedoch nicht immer vermeidbar: Beispielsweise beanspruchen ältere Versicherte in aller Regel mehr Leistungen als junge Versicherte. Aufgrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten erhöht sich der Anteil der älteren Versicherten in den Beständen der gesetzlichen Krankenkassen und somit auch die Leistungsausgaben. Steigende Beitragssätze und Leistungsstreichungen sind unausweichlich.

Die Beitragskalkulation bei der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz hierzu finanzieren in der privaten Krankenversicherung die einzelnen Altersgruppen ihre Aufwendungen selber ( Kapitaldeckungsverfahren ). Die Bevölkerungsentwicklung muss hierbei nicht berücksichtigt werden, denn das Altern (die kalkulierte Lebenserwartung) und die damit verbundene Inanspruchnahme der versicherten Leistungen kalkulieren wir direkt in den Beitrag ein. Konkret bedeutet dies: In den ersten Vertragsjahren liegt der Versicherungsbeitrag über dem Betrag, der zum Ausgleich der versicherten Leistungen notwendig wäre. Diesen Mehrbeitrag legen wir für Sie in der Alterungsrückstellung zinsbringend an. Im Alter liegt der Leistungsbedarf über dem Versicherungsbeitrag. Die erhöhten Leistungsausgaben werden dann durch die zurückgelegte Alterungsrückstellung finanziert.
Nicht kalkulierbar ist hingegen die Kostenentwicklung des Gesundheitswesens: Aufgrund neuer Krankheitsbilder, neuer diagnostischer Maßnahmen und neuer Behandlungsmethoden steigen die Kosten im Gesundheitswesen von Jahr zu Jahr. Von dieser Entwicklung sind gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung gleichermaßen betroffen. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung sind wir darauf vorbereitet: Durch ein zusätzliches Spardepot (den gesetzlichen Zuschlag) erhöht sich die Rückstellung. So wird ein zusätzliches Polster für die Zukunft geschaffen.

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