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FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um das Gesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Was ist das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)?

Mit dem im August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde die Antidiskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Grundsätzlich soll das neue Gesetz ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche, wenn gegen ein Diskriminierungsverbot verstoßen wird.

Welche Änderungen bringt das AGG für die private Krankenversicherung mit sich?

Nach § 20 Abs. 2 AGG dürfen die Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, nicht mehr geschlechtsspezifisch in Ansatz gebracht werden. Im Rahmen von Beitragsanpassungen müssen diese Kosten gleichmäßig auf beide Geschlechter verteilt werden und sind daher neben den üblichen Einflussfaktoren, die zu einer Beitragsveränderung führen können, zu berücksichtigen.

Wird es in Zukunft nur noch Unisex-Tarife geben?

Nein, es wird in Zukunft nicht nur Unisex-Tarife geben. Frauen werden auch nach Herausrechnung der Kosten für die Schwangerschaft und Mutterschaft statistisch gesehen in der Regel höhere Gesundheitskosten verursachen, etwa infolge einer höheren Lebenserwartung oder aufgrund von Statistiken, die eine unterschiedliche Kostenentwicklung belegen. Vor diesem Hintergrund ist auch weiterhin eine differenzierte Kalkulation der Prämien notwendig.

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