Sowohl privat Krankenversicherte wie auch gesetzlich Krankenversicherte können bei Krankheit im Ausland von der privaten Krankenversicherung profitieren. Versicherte der privaten Krankenversicherung durch ihre Vollkostenversicherung und Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Ergänzungsschutzes für Auslandaufenthalte. Eine solche Ergänzungsversicherung wird auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen als Ergänzung empfohlen.
Europageltung, während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes auch außerhalb Europas. Ist eine Rückreise medizinisch nicht möglich, so besteht für maximal zwei weitere Monate Versicherungsschutz. |
tarifabhängige Weltgeltung, bei vorheriger Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten |
medizinisch notwendiger Rücktransport |
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln |
Eine private Ergänzungsversicherung ist als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll, da in bestimmten Ländern kein Versicherungsschutz aufgrund der EU-Vereinbarung bzw. des Sozialversicherungsabkommens besteht. Hier zahlt ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich die (zahn)ärztlichen Leistungen, die Unterbringung im Krankenhaus und die medikamentöse Versorgung aus eigener Tasche. Ist aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus dem Ausland erforderlich, muss das Kassenmitglied diesen ebenso selbst tragen - egal aus welchem Land der Rücktransport erfolgt. Wurde eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die anfallenden Kosten.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei unvorhersehbaren Erkrankungen und bei Unfällen Versicherungsschutz und erstattet folgende Kosten im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
ärztliche Behandlung inklusive Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Röntgendiagnostik |
stationäre Behandlung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) sowie den notwendigen Transport zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus |
Operationen |
schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllung (nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen) |
Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland. |
Notfalltelefon |
Flug-Rettungsdienst |