Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung, der seit dem 01.07.1994 von allen privaten Krankenversicherungen angeboten wird.
Der Beitrag des Tarifs ist auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Auch die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Alterungsrückstellungen des bisherigen Tarifes werden bei einem Wechsel in den Standardtarif übernommen.
Neben dem Standardtarif darf keine weitere Krankheitskostenvoll- oder Zusatzversicherung bestehen oder abgeschlossen werden; auch nicht bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Besteht eine solche Versicherung, entfällt für die Dauer dieser Versicherung die Begrenzung auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie seit mindestens 10 Jahren mit einem Tarif privat krankenversichert gewesen sind, der durch den Arbeitgeber zuschussberechtigt ist. |
Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und sie über eine 10-jährige Vorversicherungszeit in einem zuschussberechtigten Tarif verfügen |
Personen vor dem 55. Lebensjahr, wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder ein Ruhegeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen und 10 Jahre Vorversicherungszeit in einem zuschussfähigen Tarif erfüllen und ihr Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder sie Witwengeld oder Unfallruhegehalt beziehen oder es sich um einen ehemaligen Berufssoldaten handelt. Dies gilt auch für die Familienangehörigen, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert wären |
Beamte und ihre Familienangehörigen ab dem 65. bzw. 55. Lebensjahr, wenn sie seit mindestens 10 Jahren mit einem Tarif privat krankenversichert gewesen sind, der durch den Arbeitgeber zuschussberechtigt ist, bzw. ab 55 Jahren mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen |
Beamte mit Vorerkrankungen, wenn sie neu verbeamtet werden und in die Normaltarife der privaten Krankenversicherung nicht oder nur mit einem Risikozuschlag aufgenommen werden würden. Dieser Personenkreis kann sich innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung oder nach der Feststellung der Behinderung ohne Risikozuschlag im Standardtarif versichern. Dies gilt auch für alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen |
Heilfürsorgeberechtigte, wenn die Voraussetzungen wie bei den Beamten erfüllt werden |