logoprintversion sloganprintversion

Wie kommt es zu Beitragsanpassungen?

Alle privaten Krankenversicherer müssen jährlich einem unabhängigen Treuhänder nachweisen, dass die Beiträge noch angemessen sind. Angemessen bedeutet, dass die Höhe der Beiträge ausreichen muss, um die vertraglich zugesagten Versicherungsleistungen ständig erfüllen zu können. Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen von den im voraus kalkulierten erheblich ab, so muss ab einem bestimmten Ausmaß der Abweichung eine Beitragsanpassung (BAP) vorgenommen werden.

Eine BAP stellt das Gleichgewicht zwischen Leistungen und Beiträgen wieder her

Eine Beitragsanpassung ist also erforderlich, weil die Leistungsausgaben stärker als angenommen gestiegen sind. Gründe dafür können steigende, bei der Kalkulation nicht vorhersehbare Heilbehandlungskosten sein.


Beispiele hierfür sind:

Erhöhung der Pflegesätze im Krankenhaus,
Änderungen im Gebührenrecht,
Kostensteigerungen für Heil- und Hilfsmittel,
neue Behandlungsmethoden und
Veränderungen in der Leistungsinanspruchnahme der Versicherten.

Auch eine allgemein höhere Lebenserwartung muss bei einer Beitragsanpassung berücksichtigt werden. Dieser statistische Wert wird aufgrund der jeweils gültigen Sterbetafel bei der Beitragsberechung ebenfalls einbezogen.
Vergleichen Sie hierzu auch:
Wie werden meine Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnet? Bleiben die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch im Alter stabil?

Hinweis:

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung, insbesondere für ältere Versicherte, werden in den Medien oft aufgegriffen. Darauf reagiert sowohl der Gesetzgeber wie auch die privaten Krankenversicherung. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf der Beitragsseite bei gleichzeitig unveränderten vertraglichen Versicherungsleistungen zu vermeiden.
Hier einige Beispiele für Maßnahmen zur Beitragsbegrenzung, insbesondere im Alter:

1992: zusätzliche Zuführung zur Alterungsrückstellung aus den über die rechnungsmäßige Verzinsung von 3,5 Prozent hinausgehenden Kapitalerträgen (Überzins)
1994: Einführung des brancheneinheitlichen Standardtarifes
2000: Einführung des gesetzlichen Zuschlages in der substitutiven Krankenversicherung (gemäß §12 Absatz 4a VAG) zur Milderung bzw. Finanzierung von Beitragsanpassungen im Alter

Die Gothaer hat darüber hinaus auch umfangreiche geschäftspolitische Veränderungen vorgenommen, um günstige stabile Beiträge zu erzielen. So bieten wir beispielsweise Tarife mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung an.

InfomagazinKrankenversicherungen > FAQ zur PKV
Persönlich beraten lassen

Finden Sie Ihren
Gothaer Experten vor Ort:


Bedarfsanalyse
Gothaer Navigator
Online-Kundenservice
Was tun im Schadensfall?