In der privaten Krankenversicherung (PKV) finanzieren die einzelnen Altersgruppen ihre Aufwendungen selber (Kapitaldeckungsverfahren). Die Kosten und Ausgaben des einzelnen Vertrages werden durch die Einnahmen (Beiträge) dieses Vertrages finanziert. So richtet sich die Prämie ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsrisiko (Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheit) und den gewählten Leistungen.
Die Bevölkerungsentwicklung muss hierbei nicht berücksichtigt werden, denn das Altern (die kalkulierte Lebenserwartung) und die damit verbundene Inanspruchnahme der versicherten Leistungen werden direkt in den Beitrag einkalkuliert. Damit ist sichergestellt, dass die Beiträge nicht durch das Älterwerden ansteigen.
In jungen Jahren benötigt ein Versicherter weniger Leistungen als in hohem Alter. Damit die Gothaer ihren Versicherten einen stets gleichbleibenden Beitrag garantieren kann, wird das sogenannte "kalkulatorische Mittel" gebildet. Dieses stellt dem Beitrag dar, der die Ausgaben in jungen Jahren, wie auch im Alter gleichermaßen deckt. So liegt der Beitrag in den ersten "jungen" Vertragsjahren über den Betrag, der zum Ausgleich der versicherten Leistungen (Risikodeckung) notwendig wäre. Diesen Mehrbeitrag - also den "Sparanteil" - legt die Gothaer in der Alterungsrückstellung verzinslich an. Im Alter werden die steigenden Leistungsausgaben durch das zurückgelegte Kapital finanziert.
Neu ab 1.1.2009: Ziel des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) ist es unter anderem, dass alle Versicherten, die ab Januar 2009 eine PKV abschließen, bei späterem Wechsel des Versicherers einen Teil Ihrer Alterungsrückstellung auf den neuen Versicherer übertragen können. Um dies zu ermöglichen, wird ab 1. Januar 2009 in alle Neuverträge ein sogenannter Übertragungswert eingerechnet.