Per Gesetz muss es sich bei der Krankheitskostenvollversicherung um eine "substitutive Krankenversicherung" handeln. Dies besagt, dass die private Krankenversicherung ganz oder teilweise den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Die substitutive Krankenversicherung umfasst die Bereiche Krankheitskostenvollversicherung, die Krankentagegeldversicherung und die Pflegepflichtversicherung. Diese Leistungen werden über die vertraglichen Vereinbarungen festgelegt, so können z.B. Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe möglich sein. So bietet Ihnen die Palette unserer Krankheitskostenvollversicherungen umfangreichen Versicherungsschutz, den Sie individuell auf Ihren persönlichen Bedarf abstimmen können.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetzlichen Krankenversicherung) wurden in den letzten Jahren beachtlich eingeschränkt. Für die gesetzlich Krankenversicherten führte dies zu umfangreichen Eigenanteilen und Einschnitten bei den Leistungen. Durch den Abschluss von Ergänzungsversicherungen besteht für sie die Möglichkeit, die bestehende Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. So können auch gesetzlich Krankenversicherte die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen.
Durch Ergänzungsversicherungen können eine Vielzahl von Einschränkungen aufgehoben und verbessert werden. So können beispielweise im ambulanten Bereich die sehr geringen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Vorsorgemaßnahmen erhöht werden. Als Gesundheitsdienstleister bietet Ihnen die Gothaer passende
Ergänzungstarife
mit einem umfangreichen Leistungsangebot (u.a. auch einen reinen Vorsorgetarif).