Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind gleich. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in drei Stufen gegliedert:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. |
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. |
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. |
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Kostenerstattung, soweit es das Sozialgesetzbuch (SGB) XI vorsieht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der ärztlich festgestellten Pflegestufe (Schwere der Pflegebedürftigkeit) und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.