In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das Äquivalenzprinzip. Die Beiträge werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert. Grundsatz ist, dass die Kosten und Ausgaben des einzelnen Vertrages durch die Einnahmen (Beiträge) dieses Vertrages finanziert werden. So richtet sich die Prämie ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsrisiko (Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheit) und den gewählten Leistungen. Der Versicherungsschutz kann also abhängig von den speziellen Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten des Versicherten individuell gestaltet werden.
Eine Ausnahme hiervon stellt der
Basistarif
dar, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen ab dem 1.1.2009 anbieten müssen.