Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Beihilfe erstattet der Dienstherr für den Beamten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe ist bei Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. In jedem Fall verbleibt ein Eigenanteil. Diese Kosten können privat abgesichert werden. Die Gothaer bietet hierzu einen optimalen, auf den persönlichen Bedarf des Beamten abgestimmten Versicherungsschutz. Bitte vergleichen Sie hierzu unsere Versicherungstarife .