In der privaten Krankenversicherung besteht im Rahmen der Vollkostenversicherung nicht automatisch Versicherungsschutz für Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Daher ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung sinnvoll.
Diese empfiehlt sich auch bei gesetzlichen Krankenversicherung -Versicherten, die einen Anspruch auf Krankengeld haben. Bitte vergleichen Sie hier auch den Anspruch auf
Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bei der gesetzlichen Krankenversicherung
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das Tagegeld ist bis zum Nettoverdienst frei wählbar |
der Versicherungsbeginn liegt bei Angestellten nach Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung |
der Versicherungsbeginn ist bei Selbständigen ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich |
die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung absetzbar |
Arbeitgeberzuschuss für ein Krankentagegeld in Verbindung mit einer privaten Vollversicherung |
keine zeitliche Begrenzung |