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Die Änderungen durch Gesundheitsreformen von 1984 bis 2004 im Überblick

1984 Haushaltsbegleitgesetz

Beitragspflicht zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, bei Bezug von Krankengeld

1989 Gesundheitsreformgesetz

Festbeträge / Zuzahlungen bei Arzneimitteln
Zuschuss für Zahnersatz nur noch 60 Prozent
Zuschuss für Brillengestelle nur noch 20 DM
Zuzahlungen Fahrtkosten in der Höhe von 20 DM
Neuregelung der Krankenversicherung für Rentner (KVdR), 9/10-Regelung

1993 Gesundheits-Strukturgesetz

Erhöhung der Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten
Keine Leistung für einfache Arzneien (z. B. Grippemittel)
Zuschuss für Zahnersatz nur noch 50 Prozent bis 65 Prozent
Budgetierung für Ärzte und Arzneimittel
Einführung von Fallpauschalen
Verschärfung der 9/10 Regelung Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

1997 Beitragsentlastungsgesetz

Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel
Zuschuss für Brillenfassungen entfällt
Keine Leistung bei Zahnersatz für Personen, die nach dem 31.12.1978 geboren sind
Erhebliche Kürzungen des Krankengeldes

1997 gesetzlichen Krankenversicherung Neuordnungsgesetz

Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel
Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittel
Erhöhung der Zuzahlungen für Fahrtkosten
Erhöhung der Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte

1999 Stärkung der Solidarität

Verringerung der Zuzahlungen für Arzneimittel
Wiedereinführung von Zahnersatz für Personen, die nach dem 31.12.1978 geboren sind
Zuschuss für Zahnersatz

2000 Gesundheitsreform

keine Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung für Personen ab dem 55. Lebensjahr
Wegfall der Familienversicherung (= Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung) für privat krankenversicherte Frauen während des Erziehungsurlaubs
Rückkehrgarantie in die private Krankenversicherung bei irrtümlicher Kündigung (z. B. wegen Versicherungsfreiheit)

2002 Gesundheitsreform

Einführung eines Leistungskataloges getrennt nach Wahl- und Pflichtleistungen
Zuschläge für Wahlleistungen
Vereinbarungen von Selbstbehalten und grundsätzliche Selbstbeteiligung z. B. für Kosten für Arzt- oder Klinikkosten
Hausarztpflicht - für die freie Arztwahl wird ein Zuschlag fällig (ohne Arbeitgeberzuschuss)
weitere Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben
weitere Erhöhungen der Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel
Kürzungen des Krankengeldes
Beitragspflicht auch für Ehegatten
Beitragspflicht auch für Mieteinnahmen aus geerbten Immobilien

2004 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Einführung der Praxisgebühr
Änderung der Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten sowie bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Streichungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Neuregelung des Zahnersatzes ab 2005
Einkommensabhängiger Sonderbeitrag ab 1. Juli 2005
Finanzierung aus Steuermitteln

Obwohl die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig beschnitten wurden, stiegen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren konsequent weiter an.
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