logoprintversion sloganprintversion

Wie werden meine Beiträge in der GKV berechnet? Bleiben sie stabil?

Die gesetzlichen Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge auf der Basis des Umlageverfahrens. Dies bedeutet, dass alle Beitragseinnahmen in einen "Topf" gegeben werden, aus dem sie direkt wieder als Leistungsausgaben entnommen - also umgelegt - werden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden. Diese werden jedoch auf die Masse aller Versicherten umgelegt und nicht auf den einzelnen Versicherten. Dadurch wird ein Polster zum Ausgleich von steigenden Ausgaben gebildet, der einzelne Versicherte wird jedoch nicht betrachtet. So beanspruchen beispielsweise ältere Versicherte in aller Regel mehr Leistungen als junge Versicherte. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung erhöht sich der Anteil der älteren Versicherten in den Beständen der gesetzlichen Krankenversicherungen und somit steigt auch der Kapitalbedarf zur Deckung der Leistungsausgaben.

Die Entwicklung des Gesundheitswesens führt ständig zu erhöhten Kosten: Aufgrund neuer Krankheiten, neuer diagnostischer Maßnahmen und neuer Behandlungsmethoden steigen die Ausgaben im Gesundheitswesen von Jahr zu Jahr. Von dieser Entwicklung ist natürlich auch die gesetzliche Krankenversicherung betroffen. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung wird hierfür Vorsorge getroffen: Durch den gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag wird neben der Alterungsrückstellung ein "Spardepot" für die Zukunft geschaffen. Diese Möglichkeit besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Steigende Beitragssätze und Leistungskürzungen sind daher auf Dauer unausweichlich.

Graphik der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
InfomagazinKrankenversicherungen > FAQ zur GKV
Persönlich beraten lassen

Finden Sie Ihren
Gothaer Experten vor Ort:


Bedarfsanalyse
Gothaer Navigator
Online-Kundenservice
Was tun im Schadensfall?