Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem sogenannten Solidaritätsprinzip und nutzt das Umlageverfahren. Grundsatz ist, dass die Kosten und Ausgaben durch die Einnahmen (Beiträge) der Solidargemeinschaft - also durch alle Mitglieder - finanziert werden. Die Beiträge werden nach dem Einkommen des Mitglieds und dem Beitragssatz der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. So zahlt ein einkommensstarkes Mitglied zum Teil erheblich mehr als ein einkommensschwaches Mitglied für die gleichen Leistungen. Risikofaktoren bleiben hierbei gänzlich unberücksichtigt.