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Wie hoch ist mein Arbeitgeberzuschuss?

Gesetzlich und privat Versicherte erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Dieser Zuschuss umfasst den Krankenversicherungsschutz für den Arbeitnehmer und seine Angehörigen. Damit der Arbeitnehmer den Arbeitgeberzuschuss erhält, muss er dem Arbeitgeber einen Nachweis über die Art der Vertragsleistung und die berechtigten Personen vorlegen. Änderungen sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

Pflichtversicherte

Der pflichtversicherte Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 50 Prozent des Beitrages. Dieser wird zusammen mit dem Beitrag, den der Arbeitnehmer zahlt, direkt bei der Gehaltsabrechnung an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt.

Freiwillig Versicherte

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt folgende Regelung: Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Beitrages, der für einen Versicherungspflichtigen bei der selben Krankenkasse zu zahlen wäre. Er kann jedoch höchstens die Hälfte des Beitrages, den das freiwillige Mitglied tatsächlich zahlt, betragen. Als Berechnungsgrundlage hierzu dient die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.

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