Das Krankengeld wird nach Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. |
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt und darf 90 Prozent des entsprechenden Nettogehaltes nicht übersteigen. |
Das Krankengeld wird für Kalendertage berechnet. Wegen derselben Krankheit wird es für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. |
Versicherte haben auch Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen der Betreuung eines kranken Kindes der Arbeit fernbleiben und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann. |
Das Krankengeld wird um folgenden Versichertenanteil gekürzt: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflichtversicherung. |