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Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind steuerlich besser absetzbar

Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz

Zum 1. Januar 2007 sinkt der gesetzlich festgelegte Garantiezins von 2,75 auf 2,25 Prozent.

Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" - kurz Bürgerentlastungsgesetz - zugestimmt. Bisher waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV und PV) nur sehr eingeschränkt bis maximal zu den Höchstsätzen als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Im "Bürgerentlastungsgesetz" hat der Gesetzgeber nun die steuerliche Förderung von Krankenversicherungsbeiträgen neu geregelt. Das beschert den Bürgern eine Steuerentlastung in Höhe von 9,5 Milliarden Euro jährlich.

Das heißt: Ab dem 1. Januar 2010 werden alle Aufwendungen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung steuerlich berücksichtigt, die ein sogenanntes Basisniveau (Versorgung entsprechend der GKV) absichern. Hiernach sind in der Regel rund 80 Prozent der tatsächlich gezahlten Prämien abzugsfähig.

Familien profitieren am meisten

Besonders begünstigt werden privat versicherte Familien mit Kindern, da nicht nur die Beiträge des Steuerpflichtigen, sondern auch die seines Ehegatten und seiner Kinder absetzbar sind. Somit wirkt sich der Beitrag für jede einzelne versicherte Person steuermindernd aus.
Das kann die Steuerlast teils um mehrere Tausend Euro drücken. So hat ein gut verdienender Angestellter, der für seine vierköpfige Familie monatlich knapp 530 Euro Beitrag zahlt, jährlich 2.000 Euro mehr übrig.

Wie wird der steuerliche Vorteil ermittelt?

Der Beitrag für den berücksichtigungsfähigen PKV-Beitrag kann voll steuerlich geltend gemacht werden. Erzielt wird also eine Steuerersparnis in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes, welcher von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängt.

Übersicht Grenzsteuersätze
(ESt-Tarif 2009)
Zu versteuerndes Einkommen nach Zu versteuerndes Einkommen nach
Persönlicher Grenzsteuersatz Grundtabelle (ledig)
Splittingtabelle (verheiratet, zusammen veranlagt)
ca. 30 Prozent 26.250 Euro 52.500 Euro
ca. 35 Prozent 37.250 Euro 74.500 Euro
ca. 40 Prozent 48.250 Euro 96.500 Euro
ca. 42 Prozent 52.500 Euro 105.000 Euro

Die Entscheidung für eine leistungsstarke, individuelle private Krankheitskostenvollversicherung bei der Gothaer wird zukünftig mit erheblichen Steuervorteilen gefördert.

Ab 2010 zahlt der Staat rund 40 Prozent durch die bessere steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dazu.
Die Steuerersparnis kann so gezielt in die private Vorsorge investiert werden.

InfomagazinKrankenversicherungen > Bürgerentlastungsgesetz
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