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Urteil:

Schäden rechtzeitig melden!

Ein Auto-Unfall ist immer ärgerlich. Erst der Schock, die Polizei nimmt den Unfall auf, die Schuldfrage will geklärt sein und der Wagen muss eventuell in die Werkstatt. Nicht zuletzt müssen Sie auch Ihrer Versicherung den Schaden melden. Genau dies sollten Sie aber rechtzeitig tun. Denn sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, wie ein Fall zeigt, der vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt wurde.

Mehrere Wochen gewartet

Eine Autofahrerin hatte einen Unfall verursacht, musste also für den Schaden gerade stehen. Doch anstatt die Formalitäten schnell zu klären, hat sie sich zunächst privat mit dem Unfallgegner über die Finanzen geeinigt. Einige Wochen vergingen, ehe sie ihrer Versicherung den Schaden meldete.

Versicherungsschutz verloren

Ein Fehler, wie die Koblenzer Richter befanden. Denn es gehört zu den Pflichten des Autofahrers, Schäden der Versicherung so schnell wie möglich anzuzeigen (AZ: 10 U 68/00). Sonst besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Damit Sie auch nach einem Unfall ruhig schlafen können, sollten Sie am besten sofort Ihre Versicherung informieren!

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