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Provokationen auf der linken Spur

Schwarz auf Weiß steht es im neuen Bußgeldkatalog: Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 40 Euro rechnen.

Blockieren ist Nötigung

Wer auf freier Autobahn über längere Zeit "beharrlich" und absichtlich die linke Spur blockiert, um zu verhindern, dass nachfolgende Fahrzeuge überholen, der kann sogar wegen Nötigung angezeigt werden.

Keine freie Fahrt für Drängler

In der (Fahr-)Praxis wird das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn meist nur kurzzeitig missachtet. Dann nämlich, wenn etwa ein Fahrzeug mit 120 km/h einen Lastwagen überholt und ein besonders ungeduldiger Zeitgenosse ebenfalls auf der linken Spur passieren möchte. Der Raser fährt dicht auf und betätigt die Lichthupe. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs fühlt sich provoziert und verzögert den Überholvorgang absichtlich. Für dieses Verhalten kann der Vorausfahrende nicht belangt werden, wie jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied. Wer "in vorübergehender Unmutsaufwallung" einen anderen behindert, der handelt "nicht verwerflich", so die Richter (Oberlandesgericht Düsseldorf, 2b Ss 1/00-10/00 I)

Schutzlos ausgeliefert

Leider sind Autofahrer dem Fehlverhalten anderer besonders schutzlos ausgeliefert. Dabei wird das Transportmittel von vielen Verkehrsteilnehmern missbraucht, um Stress abzubauen und ihre Aggressionen an anderen Verkehsteilnehmern abzulassen. Trotzdem sollte sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, mitzuspielen und es dem Provokateur zurückzuzahlen. Das kann nicht nur sehr gefährlich, sondern auch sehr teuer werden - die Autobahnpolizei fragt nicht danach, wer ""angefangen"" hat. Da es häufig zu gerichtlichen Nachspielen kommt, fährt es sich mit einer passenden Rechtsschutzversicherung deutlich ruhiger.

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