Bei Unfällen oder Verkehrskontrollen kann es in anderen EU-Staaten zu unerwarteten Problemen mit den "alten" deutschen Führerscheinen kommen. Sowohl die rosafarbenen als auch die noch älteren grauen Führerscheine werden im Ausland zunehmend beanstandet. Bei Verkehrskontrollen wurden teilweise sogar Bußgelder verhängt, wenn der Fahrer des Wagens keine "moderne" Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat vorlegen konnte.
Solches Handeln ist jedoch nicht rechtens. Die alten Führerscheine werden durch die EU-Richtlinie 91/439/EWG ausdrücklich geschützt. Darin haben sich die Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die landeseigenen Führerscheindokumente gegenseitig anzuerkennen. Dies schließt sowohl den alten rosafarbenen, als auch den grauen Führerschein ein. Wer allen Problemen aus dem Weg gehen möchte, kann sich den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat bestellen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der alte Führerschein bereits sehr "abgegriffen" ist oder das Bild nicht mehr dem aktuellen Aussehen entspricht. Wer auf seinen alten "Lappen" nicht verzichten möchte und im Ausland zur Kasse gebeten wird, kann das Bußgeld hinterher anfechten. Dazu benötigt er auf jeden Fall eine Quittung mit Angabe des Zahlungsgrundes - auch eine verlässiche
Rechtsschutzversicherung
kann sehr hilfreich sein.