
Zum 01. März 2008 wurde die bisher für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges notwendige Doppelkarte von der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst. Seither bestätigen die Versicherer auf elektronischem Wege der Zulassungsstelle den Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Der Kunde erhält hierzu von seinem Versicherer eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, die er der Zulassungsbehörde mitteilt. Diese kann dann mit dem Code die zentral hinterlegten Versicherungsdaten abfragen. Schnellere Abläufe und Fehlervermeidung bei Dateneingaben sind nur einige der Vorteile, die dieses neue Verfahren mit sich bringen soll.
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