
Oldtimer liegen voll im Trend. Die aktuelle Statistik beweist: Der Bestand an Fahrzeugen, die 30 Jahre und älter sind, nahm in den vergangenen 20 Jahren um mehr als das 18-fache zu. Doch was viele Besitzer von Oldtimern oft nicht wissen: Mit der richtigen Zulassung können sie eine Menge Steuern sparen.
Ein Oldtimer-Kennzeichen kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Generell gibt es zwei Kennzeichen für Oldtimer: Das "07-Kennzeichen" (Rotes Wechsel-Kennzeichen) und das "H-Kennzeichen" (Historisches Kennzeichen). Beide Kennzeichen können nur für Fahrzeuge verwendet werden, die 30 Jahre und älter sind.
Das 07-Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
Die Kfz-Steuer beträgt, unabhängig von der Hubraumgröße, bei beiden Kennzeichen 192 Euro (Stand 2007). Wer für sein Fahrzeug diese steuerbegünstigte Zulassung als Oldtimer möchte, braucht ein entsprechendes Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (§ 23 StVZO). Dieses kann sowohl von einem amtlich anerkannten Sachverständigen als auch von Prüfingenieuren erstellt werden. Besitzer von Oldtimern können also die Prüforganisation frei wählen.
Für Oldtimer ist natürlich auch eine "normale" Zulassung möglich. In diesem Fall muss allerdings der übliche Steuersatz bezahlt werden. So kostet beispielsweise ein 25 Jahre alter Golf mit einem Hubraumvolumen von 1576 Kubikzentimetern ohne Schadstoffschlüssel im Jahr 405 Euro Kfz-Steuer.
Wichtig zu wissen: Mit dem 07-Kennzeichen dürfen, je nach Landesrichtlinien, bis zu 20 Fahrzeuge im Wechsel bewegt werden. Gerade für Besitzer von Oldtimer-Sammlungen kann das eine lohnende Alternative sein.
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