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Mietwagen am Urlaubsort

Freiheit, Mobilität... Risiko

Mit dem Mietwagen in den Urlaub

Freiheit, Unabhängigkeit und Mobilität - ein Mietwagen am Urlaubsort ist oft der Schlüssel zum individuellen Ferienspaß. Manchmal bietet ein solches Fahrzeug allerdings auch hässliche Überraschungen. Bei einem Unfall kann nicht nur das Kleingedruckte im Mietvertrag, sondern auch der Versicherungsschutz des Unfallgegners zur Falle werden.

Zuhause oder am Urlaubsort buchen?

Sicherheit vor dem Unbekannten versprechen die Angebote vieler Reise- und Mietwagenunternehmen, die eine Buchung vor Antritt der Reise empfehlen. So kann das Kleingedruckte in Ruhe auf Deutsch gelesen werden. Für diese Lösung spricht auch, dass das gewünschte Leihfahrzeug zum vereinbarten Preis verfügbar ist. Mögliche Mängel oder nicht eingehaltene Versprechungen lassen sich hinterher leichter einfordern. Der Nachteil liegt dabei im fehlenden Preisvergleich. Ob es sich um ein Sonderangebot oder um Wucher handelt, lässt sich erst nach einer Kostenübersicht vor Ort sagen. Lokale oder saisonale Angebote stehen dem Frühbucher nicht zur Verfügung. Inzwischen bietet das Internet eine bequeme Vergleichsmöglichkeit für die meisten Urlaubsgebiete.

Wer vorher bucht...

Wer von Zuhause aus bucht, sollte sich vorher erkundigen ob alle Papiere, die vor Ort unterschrieben werden müssen, auf Deutsch oder zweisprachig vorliegen. Wenn dies nicht feststellbar ist, weil es sich zum Beispiel um einen Subunternehmer handelt, ist es sinnvoll, wenigstens den Mietvertrag vor Antritt der Reise zu unterschreiben. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass trotz Buchung in Deutschland ein fremdsprachiger Mietvertrag vor Ort unterzeichnet werden muss. Wichtig ist auch, dass Ort und Zeit der Fahrzeugübergabe sowie Ausstattung und Versicherungsschutz bei der Buchung schriftlich festgehalten werden.

Bei der Buchung vor Ort...

Wer sich das gewünschte Fahrzeug vor Ort sucht, sollte sich vorher über lokale Besonderheiten informieren. So sind zum Beispiel Reifen und Unterboden in vielen mediterranen Urlaubsgebieten nur bei machen Fahrzeugtypen im Vollkaskoschutz enthalten. Das notwendige Mindestalter kann stark von dem in Deutschland üblichen abweichen. Einige Vermieter kompensieren dies durch horrende Selbstbeteiligungen. Diese sollten - abhängig vom Fahrzeugtyp - einen Betrag von 300 Euro nicht übersteigen.
Super-Sonderangebote halten einer genauen Prüfung meist nicht stand. Oft sind beispielsweise der Service oder Versicherungsschutz eingeschränkt. Addiert man alle Nebenkosten, wird aus dem vermeintlichen Sparmobil plötzlich ein Kostengrab.

Nicht schuldig - trotzdem zahlen!

Eine Falle besonderer Art ist der eingeschränkte Versicherungsschutz in vielen Urlaubsländern. Da kann es passieren, dass der Unfallgegner zwar die Schuld hat, sein Versicherungsschutz jedoch nur für einen Teil der Schäden reicht. Die gleiche Gefahr besteht, wenn die Versicherungssumme des Mietwagens zu gering ist. Leistungsausschlüsse im Mietvertrag und nationale Rechtsunterschiede bei der Schadensregulierung sorgen für weitere finanzielle Risiken. Hier kann sich eine gute Rechtsschutzversicherung mit Auslandsdeckung als sinnvoll erweisen.

Sorgenfrei genießen

In vielen Urlaubsländern gelten oft nur sehr geringe Mindestdeckungssummen. Die Folge: Wird ein Unfall selbst verursacht und kommt es dabei beispielsweise zu einem Personenschaden, können leicht Ansprüche entstehen, die über den vereinbarten Versicherungsschutz hinausgehen. Und diese Kosten muss der Fahrer des Mietwagens dann selber tragen! Mit Hilfe einer preisgünstigen Zusatzversicherung ("Mallorca-Police") können sich deutsche Urlauber jedoch vor der beschriebenen Gefahr schützen. Wer bei der Gothaer versichert ist, dem steht dieser zusätzliche Schutz als kostenfreies Extra im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Verfügung: Bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen (Pkw, Motorrädern oder Campingfahrzeugen) im europäischen Ausland garantieren wir Ihnen eine beitragsfreie Zusatzdeckung bis zur Höhe der vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme.

InfomagazinAuto und MotorradVersicherungsschutz und Verkehrsvorschriften > Mietwagen am Urlaubsort
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