In vielen Ländern Europas ist die Grüne Karte bei der Einreise nicht mehr zwingend erforderlich, trotzdem ist sie noch immer ein hilfreicher Reisebegleiter. Die Versicherungskarte bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes. Der Versicherungsschutz der Grünen Karte erstreckt sich aber nicht auf die Kasko- oder die Insassenunfall -Versicherung. Lassen Sie sich im Schadensfall die Grüne Versicherungskarte vom Unfallgegner zeigen. Sie enthält Daten über das Fahrzeug, den Halter und dessen Versicherung. Außerdem nennt sie im Schadensfall die Adresse des Regulierungsbüros, welches im Gastland stellvertretend für den ausländischen Versicherer den Schaden reguliert.
Es gibt Staaten, die bei der Einreise noch die Vorlage der Grünen Versicherungskarte verlangen. Andere Länder verlangen sie zwar nicht bei der Einreise, bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle sollte man sie aber trotzdem parat haben. Ob die Karte vorgeschrieben ist oder nur nützlich, erfahren Sie zusammen mit weiteren nationalen Vorschriften in unserer Länderübersicht . Bei Einreise in ein Nicht-EU-Land oder ein Land, in dem die Grüne Karte nicht gültig ist, muss der Besucher eine Grenzversicherung abschließen.
Sollten Daten des Unfallgegners fehlen, so hilft das Deutsche Grüne-Karte-Büro bei der Ermittlung des zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherers und des Kfz-Halters. Außerdem kann man hier Hilfe bei der Beschaffung polizeilicher Ermittlungsakten und erforderlicher medizinischer oder technischer Gutachten
erhalten.
Adresse:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon 040 33440-0
Telefax 040 33440-400