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Versicherungsschutz gefährdet?

Flip-Flops am Steuer: Wird der Unfall teuer?

Bild: rotes Mercedes-Cabrio - Sommer, Sonne ...mit Flip-Flops am Steuer?

Sommer, Sonne und Sandalen: "Zahlt die Autoversicherung, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Flip-Flops trug?" - heißt die Frage, die alljährlich von Juni bis August dutzendweise von den Versicherern auf Anfrage geklärt werden muss.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt

Seit die aufgepeppten Badelatschen wieder in Mode sind, hält sich das Gerücht: Passiert ein Unfall mit Flip-Flops an der Füßen des Fahrers, verweigere die Kfz-Versicherung die Leistung. Das ist falsch. Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers natürlich immer - egal ob der Verursacher Flip-Flops, High-Heels oder Knobelbecher trug.

Bei der Vollkaskoversicherung gibt es Einschränkungen

Die Vollkaskoversicherung , die für den Schaden am eigenen Fahrzeug leistet, kann unter Umständen dann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch, wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein kann: Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes außer Acht lassen der üblichen Sorgfalt.

StVO schreibt "vorschriftsmäßige Besetzung" vor

Die Pflichten der Autofahrer regelt beispielsweise § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich (...), dass das Fahrzeug (...) sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet." Um die Frage, ob zur vorschriftsmäßigen Besetzung bestimmtes Schuhwerk gehört, wurde im Rahmen von Bußgeldverfahren bereits gestritten. Nicht verhandelt wurde, ob der Verzicht auf feste Schuhe eine grobe Fahrlässigkeit darstellt, die eine Leistungsverweigerung des Kfz-Versicherers rechtfertigt.

Gothaer Kunden fahren immer sicher

Die leistungstarken Gothaer Autoversicherungen ersetzen Kasko-Schäden auch dann, wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ausgenommen bleiben natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten, Straftaten oder wenn es bei einer Fahrzeugentwendung dem Dieb allzu leicht gemacht wurde.

Trotzdem: sicheres Schuhwerk - eine Sache der Vernunft!

Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten. Unfälle und Verletzungen können so oftmals vermieden werden. Berufskraftfahrer sind übrigens gemäß den für sie geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.

InfomagazinAuto und MotorradVersicherungsschutz und Verkehrsvorschriften > Flip-Flops am Steuer: Verboten?
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