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Das elektronische Fahrzeug-Zulassungs-Verfahren

So lassen Sie Ihr nächstes Fahrzeug zu

Bild: Junge, blonde Autofahrerin sieht strahlend aus dem geöffneten Fahrerfenster

Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung Diese erhalten Sie seit dem 01.März 2008 nicht mehr in Papierform mit der sogenannten "Doppelkarte", sondern als elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Das elektronische Verfahren ermöglicht es, dass alle zur An- und Ummeldung erforderlichen Daten zwischen Versicherungsunternehmen und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

So funktioniert das Verfahren

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten, erhalten Sie dafür von Ihrem Gothaer Ansprechpartner eine 7-stellige Nummer (Kombination aus Zahlen und Buchstaben), die so genannte VB-Nummer. Gleichzeitig wird in einer zentralen Datenbank, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben, eine elektronische Versicherungsbestätigung für Sie hinterlegt. Bei der Anmeldung Ihres Fahr-zeugs auf dem Straßenverkehrsamt genügt die Nennung der 7-stelligen Nummer Nummer, da die Zulassungsbehörde damit die für Sie hinterlegte eVB abrufen kann. Ihr Vorteil: Die VB-Nummer erhalten Sie entweder persönlich bei Ihrem Ansprechpartner, oder per SMS oder per e-Mail.
Wenn Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar sein sollte, können Sie die VB-Nummer auch im Internet ( www.gothaer.de/kfz-rechner ) abrufen. Beispielsweise am Wochenende. So sparen auch Sie Zeit!

InfomagazinAuto und MotorradVersicherungsschutz und Verkehrsvorschriften > Elektronisches Zulassungsverfahren
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