
Die Politik hat in den vergangenen Jahren den Wert der Familie entdeckt - und räumt diesem inzwischen auch finanziell einen höheren Stellenwert ein. Mit dem Jahr 2007 wurde die wohl wichtigste Neuerung wirksam: das Elterngeld. Über den politischen Wirbel bei der Einführung wurde oft vergessen, dass es sich dabei nicht um die einzige Zuwendung für Eltern handelt. Und dass von dem Geld mehr bezahlt werden kann als Windeln und Spielzeug.
Die Bezugsdauer beträgt maximal 14 Monate |
Die Höhe beträgt 67 Prozent des weggefallenen Einkommens, für Geringverdiener gibt es Extraprozente |
Der Betrag liegt zwischen mindestens 300 und maximal 1800 Euro monatlich |
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate lang Elterngeld erhalten |
Der Antrag umfasst mindestens acht Seiten und ist je nach Bundesland bei unterschiedlichen Institutionen einzureichen |
Wer Elterngeld beantragen möchte, sollte sich in der Geburtsklinik oder bei der Gemeindeverwaltung erkundigen |
Einige Bundesländer zahlen unter bestimmten Bedingungen ein weiter reichendes "Landeselterngeld" |
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt |
Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2009 164 Euro monatlich für das erste und zweite Kind |
Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2009 170 Euro monatlich für das dritte Kind |
Für alle weiteren Kinder zahlt der Staat seit dem 1.1.2009 195 Euro monatlich |
Für Kinder, die nach dem 31.12.2006 geboren wurden, erhalten Eltern maximal bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld |
Beantragt wird das Kindergeld bei den Arbeitsagenturen |
Berufstätige Mütter haben während der Mutterschutzzeit, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies entspricht bei gesetzlich versicherten, angestellten Müttern dem durchschnittlichen Nettogehalt der vorangegangenen Monate. In der Zeit nach der Geburt wird sich diese Zahlung meist mit dem Elterngeld verrechnen. Viele Stimmen meinen daher, das Elterngeld würde eigentlich nur zehn beziehungsweise zwölf Monate lang gezahlt. Für Eltern mit geringem oder sehr geringem Einkommen gibt es von den Kommunen und Ländern weitere, spezifische Finanzhilfen.
Gerade mit dem Elterngeld haben sich die finanziellen Perspektiven für junge Familien verschoben. Riss bisher die Geburt eines Kindes und der oftmals damit verbundene Wegfall des zweiten Verdieners meist ein Loch in die Haushaltskasse, sorgt nun das Elterngeld für finanzielle Stabilität während des ersten Jahres. Durch die oft auch finanziell ausgedrückte Begeisterung der Großeltern und anderer Verwandten ist die Haushaltskasse nach der Geburt oft gut gefüllt. Doch der finanzielle Knick wird in vielen Fällen nicht ausbleiben. Sobald das Elterngeld ausläuft und ein Partner möglicherweise nur noch in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zurückkehrt, sinkt das Einkommen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben häufig durch Betreuungsbedarf und Kindergartengebühren.
Stellt sich in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes heraus, dass in der Familienkasse noch finanzielle Reserven enthalten sind, ist es sinnvoll, das Geld für kommende finanzielle Herausforderungen anzulegen. Bei einem ausreichenden Horizont, z.B. für ein Studium, kann sich eine Anlage über die Gothaer Fondsstation lohnen. Meist sind die Summen allerdings nicht gerade spektakulär. Doch bereits mit kleinen Beträgen, beispielsweise mit Teilen des Kindergeldes, lässt sich z.B. die Ausbildung des Kindes sichern. Mit Hilfe der Gothaer Startkapitalversicherung entsteht bis zum Ausbildungsbeginn des begünstigten Kindes eine ansehnliche Starthilfe, um den Berufseinstieg zu unterstützen. Ein besonderes Plus ist dabei die Sicherheit: Selbst, wenn der Beitragszahler ausfällt, ist die volle Ausbildungsförderung gesichert. Oft suchen die Großeltern nach der Geburt eine besondere Gabe: Auch wenn buntes Spielzeug zunächst viel schöner leuchtet - Startkapital fürs Studium ist ein Geschenk, das auf Lebenszeit unvergessen bleibt.
Die staatlichen Angebote werden nicht nur verbessert: Beim Unfallschutz zieht sich der Staat beispielsweise mehr und mehr zurück. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur noch bei Kindergarten- und Schulunfällen. Im Falle von Freizeitunfällen sind die Eltern finanziell gänzlich auf sich allein gestellt. Daher ist auf jeden Fall eine private Unfallabsicherung für das Kind sinnvoll. Mit der Gothaer Kinder-Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist das Kind nicht nur zuverlässig unfallversichert - sondern es werden sogar anschließend die Beiträge zuzüglich einer Gewinnbeteiligung zurückerstattet.