
Die Regierung hat bei der Riester-Rente nachgebessert: Mit dem sogenannten " Wohn-Riester " werden selbstgenutzte Immobilien in die Altersvorsorge einbezogen. "Bisher mussten sich viele junge Familien entscheiden, ob sie ihr Geld in die eigenen vier Wände oder in eine private Vorsorge stecken. Für beides reichte das Geld meist nicht." erklärt Dr. Rafael Knop, Riester-Experte der Gothaer. Mit dem ersten Kind fällt oft ein Einkommen weg, während die Kosten steigen. Die Aussicht auf mehr Wohnraum und eine grüne Umgebung für das Kind lässt die Wahl häufig zugunsten der Immobilie ausgehen. Dafür droht den Eltern im Alter oft eine niedrige Rente.
Mit der neuen Regelung es möglich, die eingezahlten Riesterbeiträge zur Anzahlung oder Darlehenstilgung beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Dadurch erhöht sich der Anreiz, bereits in jungen Jahren mit der Riester-Vorsorge zu beginnen. Durch die große Steuerersparnis infolge des hohen Sonderausgabenabzugs bauen Ledige bereits bei relativ geringem Nettoeinsatz schnell Vermögen auf. Familien profitieren vor allem von den staatlichen Zulagen. Dr. Rafael Knop rät daher zum Handeln: "Je früher mit dem Riestern begonnen wird, desto schneller sammelt sich durch die staatliche Förderung sowie Zins und Zinseszins ein stattliches Guthaben an. Nun kann der Riester-Sparer selbst entscheiden, ob er die Gelder für ein Eigenheim oder eine Rente nutzt."