
"Privatanleger können auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer gelassen bleiben", empfehlen die Anlageexperten der Gothaer. "Hier gilt das Gleiche wie für die meisten Steuerreformen: Verliert eine Anlageform an Attraktivität, wird eine andere interessanter. Vor diesem Hintergrund sollte der Anleger seine Anlagen im persönlichen Gespräch mit einem Spezialisten überprüfen."
Am meisten betroffen bei dieser Reform sind Fondsanlagen. Seit dem 01.01.2009 unterliegen Dividenden und Kursgewinne der Abgeltungsteuer. Nur Anteile, die mehr als ein Jahr gehalten wurden, bleiben beim Verkauf steuerfrei.
Im Vergleich dazu haben
private Rentenversicherungen
an Attraktivität gewonnen. Wählt der Anleger die
Kapitalauszahlung
, ist nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Voraussetzung ist allerdings eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag.
Noch vorteilhafter ist die Entscheidung für lebenslange Rentenzahlungen , denn dabei ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig . Da dieser vom Gesetzgeber altersabhängig festgelegt wurde, hat zum Beispiel ein bei Rentenbeginn 65-jähriger Rentner nur 18 Prozent der Rentenzahlungen mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Bei der Besteuerung von Riester-Rente , Rürup-Rente und Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich keine Änderungen in der Besteuerung. Diese Leistungen, die schon während der Laufzeit steuerlich gefördert wurden, sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Die späteren Auszahlungen unterliegen der Besteuerung als sonstige Einkünfte.